Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KBE GmbH
1. Allgemeines
Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn der Auftraggeber die Buchungsbestätigung vorliegt. Grundlage des Vertrages sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Auftraggeber erkennt diese AGB uneingeschränkt an und ist verpflichtet, die schriftliche Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte die Buchungsbestätigung Fehler oder Abweichungen beinhalten, muss sich der Auftraggeber umgehend mit der Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH in Verbindung setzen, ansonsten erlischt die Beförderungspflicht. Bei telefonischen Buchungsbestätigungen haftet die Firma Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH nicht für Übermittlungsfehler.
2. Beförderung
Ist der Fahrgast zur vereinbarten Abholzeit nicht abreisebereit, übernimmt die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH keine Gewährleistung auf pünktliche Ankunftszeit am Zielort. In der Regel wartet der Fahrer max. 15 Minuten auf den Fahrgast am vereinbarten Abholort, danach entfällt der Anspruch auf den Transfer. Bei Schul- und Kindergarten Fahrten erlischt der Transferanspruch bereits nach 3 Minuten. Pro Fahrgast kann ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenfrei transportiert werden. Weitere Gepäckstücke wie Sportausrüstungen, Koffer, Taschen, Kinderwagen usw. müssen angemeldet werden und können den Transferpreis erhöhen.
Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der aktuellen Ankunftszeit des Flugzeuges zzgl. 30 Minuten für den Gepäckempfang. Bei Verspätungen wartet der Fahrer max. 60 Minuten über die ursprüngliche Ankunftszeit hinaus. Bei Wartezeiten von mehr als 30 Minuten wird eine Unkostenpauschale von 7,50 € pro angefangener halber Stunde erhoben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer.
Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeuges wird eine Reinigungsgebühr von 150,- € erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH vor. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt werden.
Eine Beförderung von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Es ist möglich, dass geografisch sinnvoll zu bedienende Fahrten zusammengefasst werden. Die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH ist berechtigt die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Kindersitze, die vom Fahrgast gestellt werden, können kostenfrei im Fahrzeug verbleiben und werden bei Abholung wieder mitgebracht.
3. Preise und Bezahlung
Der Transferpreis versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gilt für die angegebene Personenzahl. Der Transferpreis muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn auf unserem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Nach Absprache ist eine Barzahlung beim Fahrer vor Fahrtantritt möglich.
4. Stornierungen und Umbuchungen
Stornierungen müssen vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist die Eingangsuhrzeit bei der Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH.
Stornogebühren:
Stornierungen bis 8 Stunden vor Fahrtbeginn: keine
Stornierungen bis 4 Stunden vor Fahrtbeginn: 25% des Transferpreises
Stornierungen bis 2 Stunden vor Fahrtbeginn: 50% des Transferpreises
Stornierungen nach Abfahrt des Fahrzeuges: 100% des Transferpreises
Umbuchungsgebühren:
Umbuchungen bis zu 8 Stunden vor Fahrtbeginn: keine
Umbuchungen ab 8 Stunden vor Fahrtbeginn: 25% des Transferpreises
Umbuchungen nach Abfahrt des Fahrzeuges: 50% des Transferpreises
5. Haftung
Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus, Sperrungen, Unfälle, schlechte Witterung, Fahrzeugpannen oder höherer Gewalt haftet die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH haftet für Sachschäden bis max. 1.000,- €. Für Personenschäden haften wir nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch die Firma KBE Kleinbus Eifel GmbH oder des Fahrpersonals.
Der Fahrgast hat das Be- und Entladen der Gepäckstücke zu überwachen, eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird nicht übernommen.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.